Haustüren

Haus-Eingangstüren und Wohnungs-Eingangstüren

Die optimale Haustür für Ihr Haus finden

Um optimale Türen für Ihr Haus zu finden, sollten Sie zunächst Ihre persönlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Energieeffizienz, Lärmschutz und Stil definieren. Berücksichtigen Sie dabei das vorhandene Gebäude und die Umgebung und wählen. Sie passende Materialien wie Holz oder Aluminium.

Wichtige technische Merkmale sind ein niedriger UD-Wert (für Wärmedämmung) und eine hohe Widerstandsklasse (für Sicherheit), wobei Maße und der professionelle Einbau für die optimale Funktion entscheidend sind. 

Aber auch die Wahl der Details, wie Beschläge – vor allem Griffe und Türklinken – oder zusätzliche Zierelemente in Form von Verglasungen spielen eine wichtige Rolle für die endgültige Wirkung. Sehr oft gibt es Spielraum für eine individuelle Gestaltung in Bezug auf Stil und Art der einzelnen Details.

© Bild: Referenzobjekte Eingangstüren – Heiko Thiele
© Bild: Referenzobjekte Eingangstüren – Heiko Thiele
© Bild: Referenzobjekte Eingangstüren – Heiko Thiele

Welche Vorschriften gelten für Außentüren?
Die Bauvorschriften legen auch die erforderlichen Türgrößen fest. Sie empfehlen eine Höhe von 203 cm und eine Breite von mindestens
91 cm. Der Abstand zwischen den Rahmen darf maximal 400 mm betragen.

Welche Haustür empfiehlt die Polizei?
Wie sieht eine sichere Tür aus? Die Polizei empfiehlt beim Neukauf oder bei Renovierungen von Häusern oder Wohnungen den Einbau von
Türen nach DIN EN 1627-1630. Als Basisschutz empfehlen wir die Widerstandsklasse RC 2. Dies gilt sowohl für Haustüren, als auch Wohnungsabschlusstüren.

Welche Anforderungen werden an Türen gestellt?
Wenn Türen in Fluchtwege eingebaut werden, müssen diese nach außen (bzw. in Fluchtrichtung) aufschlagen, sich jederzeit leicht und über
die gesamte Breite öffnen lassen und dürfen keine Schwelle haben (maximale Höhe: 5 mm). Schließlich ist sicherzustellen, dass Menschen
selbst in Panik fliehen können.

Anforderungen an Eingangstüren

Alle Wohnhäuser – egal ob Ein- oder Mehrfamilienhaus – haben eins gemeinsam: Man gelangt in sie von außen über eine Haustür.

Die Wohneinheiten wiederum verfügen über Innentüren, die einzelne Räume voneinander abgrenzen.

Vor allem in Mehrfamilienhäusern gibt es darüber hinaus aber noch einen dritten Türentypus: Wohnungseingangstüren.

Anders als Haustüren markieren sie nicht den Übergang von draußen ins Gebäudeinnere, sondern den Grenzbereich zwischen gemeinschaftlichem Innenbereich – meist der Hausflur – und den verschiedenen Wohnungseinheiten.

© Bild: Referenzobjekt Innentür – Heiko Thiele

Anforderungen an Wohnungseingangstüren
In einem Mehrfamilienhaus werden der Hausflur und die einzelnen Wohneinheiten durch Wohnungseingangstüren abgegrenzt. Doch welche Anforderungen gelten eigentlich für diesen Türentypus?

Doch was unterscheidet eigentlich Wohnungseingangstüren von normalen Innentüren?
Oder anders gefragt: Gibt es einen einheitlichen Standard für Wohnungseingangstüren? Steht irgendwo geschrieben, was diese Türen können müssen, um für Wohnungseingänge geeignet zu sein? Ja, so etwas gibt es. Mit der DIN SPEC 18105 wurde erstmals ein einheitlicher Standard
für Wohnungseingangstüren definiert.

Die DIN SPEC 18105
Die DIN SPEC 18105 ist keine gesetzlich verpflichtende Norm, sondern eine Vornorm, die als verbindliche Richtlinie für die funktionalen Anforderungen an Wohnungseingangstüren dient und die Mindestanforderungen an Schallschutz, Einbruchhemmung und Klimaklasse festlegt. Sie ist nicht direkt gesetzlich verankert, wird aber als Standard in Ausschreibungen und von Herstellern zunehmend beachtet, um die Qualität und Sicherheit von Wohnungseingangstüren sicherzustellen. 

Schallschutzanforderungen
Für den Schallschutz sind Mindestanforderungen festgelegt, so dass Wohnungseingangstüren die Lautstärke äußerer Schallquellen um mindestens 27 dB senken müssen. Das gilt, wenn die Türen vom Hausflur in einen abschließbaren Flur innerhalb der Wohnung führen. Befindet sich hinter der Tür dagegen direkt ein Aufenthaltsraum, dann ist die Mindestanforderung höher. In diesem Fall muss die Wohnungseingangstür nämlich mindestens 37 dB „schlucken“.

Einbruchhemmung und Differenzklima-Verhalten
Bei der Einbruchhemmung nennt die Norm als Mindestanforderung die Widerstandsklasse RC2.       
Das heißt: Bauelemente dieser Widerstandsklasse sind gemäß DIN EN 1627 so ausgestattet, dass sie dem Einbruchsversuch eines „Gelegenheitstäters“, der mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange und Keil arbeitet, mindestens drei Minuten standhalten.

© Bild: Wohnungseingangstür – Heiko Thiele

DIN SPEC 18105

Da Wohnungseingangstüren häufig aus Holz- oder Holzwerkstoffen bestehen, können sie sich unter dem Einfluss von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen verformen.

Dies darf aber nur in sehr geringem Maße toleriert werden. In jedem Fall ist auszuschließen, dass sich bei den Bauelementen in Folge von Verformungen die Schalldämmleistung und die Schießbarkeit verschlechtern.

Wohnungseingangstüren (Türblatt und Zarge ) müssen daher auf ihr Differenzklima-Verhalten getestet sein und dabei laut DIN SPEC 18105 die Klasse 2(c) erreichen. Das entspricht der Klimaklasse III nach RAL.

Bevorzugtes Einbruchsziel sind:

  • 50 % Fenster
  • 37 % Eingangstür
  • 27 % Balkon- und Terrassentür
  • 10 % Kellerfenster- und Türen
  • 13 % Sonstige Möglichkeiten

Einbruchhemmende Schlösser für Türen sind an der DIN-18251-Zertifizierung erkennbar und werden in die Sicherheitsklassen eins bis fünf eingeordnet. Je höher die Schutzklasse, desto sicherer ist das Schloss.

Auf diese Merkmale sollten Sie im Beratungsgespräch achten:

Sicherheit (Einbruchhemmung):

    • Widerstandsklassen: Eine Hauseingangstür sollte mindestens der Widerstandsklasse RC2 entsprechen. 
    • Sicherheitsbeschläge: Eine von innen verschraubte Schildgarnitur und ein Schutzbeschlag nach DIN EN 1906 schützen den Profilzylinder. 
    • Mehrfachverriegelung: Eine Dreipunkt- oder Automatikverriegelung ist empfehlenswert.
    • Verglasung: Bei Glaseinsätzen sollte es sich um eine durchwurfhemmende Verglasung handeln. 


Wärmeschutz:

    • GEG-Vorgaben: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein maximaler Ud-Wert von 1,8 W/(m²K) für Haustüren gefordert. 
    • Dämmung: Dickere Türen mit hochwertiger Dämmung erreichen deutlich bessere Werte und helfen, Heizkosten zu sparen. 

 
Schallschutz:

    • Wohnungsabschlusstüren: Je nach Einbausituation sind mindestens 27 dB (SK1) oder 37 dB (SK3) erforderlich. 


Klimaklasse:

    • Klimaklasse III: Die Tür sollte sich nicht verziehen können, selbst wenn innen unterschiedliche Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten
      herrschen wie außen. 


Design und Langlebigkeit:

    • Optik: Die Haustür sollte zur Architektur des Hauses passen und einladend wirken. 
    • Materialien: Langlebige Materialien wie Aluminium oder Stahl sind eine gute Wahl. 


Weitere Eigenschaften:

    • Luftdichtheit: Dies ist entscheidend für den Wärmeschutz und wird über die DIN 4108 
    • Brandschutz: Je nach Gebäudetyp können auch Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse (z.B. T30 für Mehrfamilienhäuser) gelten. 

Eine kleine Übersicht für Ihre Entscheidungen

Haus-Türen

© Bild: Referenzobjekt Haustür – Heiko Thiele

Innen-Türen

© Bild: Referenzobjekt Innentür – Heiko Thiele

Funktions-Türen

© Bild: SIEGENIA (Freigabe 2019) KFV-Paniktür

Garagen-Tore

© Bild: Garagentor – Heiko Thiele

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